Der europäische Gerichtshof hat am 13.12.2018 (Rechtssache C-492/17) entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland mit europäischem Recht vereinbar ist. Daran habe auch das neue, seit 2013 geltende Beitragsmodell nichts geändert.
Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Richter.
Der Rundfunkbeitrag - früher „GEZ-Gebühr"- ist die wichtigste Einnahmequelle der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunksender. Früher war die Rundfunkgebühr geräteabhängig, Kontrolleure zogen von Haus zu Haus, um Nichtzahler aufzuspüren. Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pauschal für jede Wohnung erhoben - egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher oder ein Radio haben. Mehrere Beitragszahler klagten vor deutschen Gerichten gegen die geänderten Regeln.
Bereits das Bundesverfassungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag im Juli 2018 nicht grundsätzlich beanstandet und das Beitragsmodell für verfassungsgemäß erklärt. Allerdings dürfen nach diesem Urteil Menschen mit mehreren Wohnungen nur einmal zur Beitragszahlung herangezogen werden.