In den letzten Monaten sind viele Sparkassen dazu übergegangen, Alt-Verträge zu kündigen. Betroffen sind beispielsweise Verträge mit der Bezeichnung „Prämien- sparen flexibel“. Die Sparkassen begründen die Kündigung zum Beispiel damit, dass das Unternehmen aufgrund des Gebotes der Wirtschaftlichkeit hierzu gezwungen sei, aufgrund der zur Zeit anhaltenden langen Niedrigzinsphase.
In den betroffenen langfristigen Sparverträgen, welche größtenteils in den 1990er Jahren abgeschlossen wurden, ist kein Kündigungsrecht vereinbart. Um dennoch kündigen zu können, nutzen die Sparkassen die Regelungen des Darlehensrechts. In einem solchen Fall hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 4.5.2019 zugunsten der Sparkasse entschieden (Az. XI ZR 345 / 18), dass die Sparkasse den Vertrag kündigen durfte. In dem entschiedenen Fall war eine ansteigende Prämie bis zum Ablauf des 15. Sparjahres vereinbart. Im 15. Sparjahr sollte die Premiere 50 % des geleisteten Sparbeitrages aus dem Jahr betragen. Weder eine feste Laufzeit noch eine Mindestlaufzeit war vereinbart. Der Bundesgerichtshof entschied für diesen Fall, dass eine Kündigung nach Ablauf des 15. Jahres und Zahlung dieser möglich gewesen sei.
Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass die Entscheidung auf alle anderen Verträge eins zu eins übertragbar ist. Uns sind Fälle bekannt, in denen eine längere Vertragslaufzeit nachweisbar vereinbart wurde. Dann darf die Sparkasse nicht vor Ablauf der Laufzeit kündigen, auch wenn die höchste Prämienstufe nach dem 15. Jahr erreicht wurde. Dies soll sogar bei Laufzeiten von 99 Jahren gelten, wie beispielsweise das Oberlandesgericht Dresden (Az. 8 U 1770 / 18) entschieden hat.
Wir konnten in mehreren Fällen erfolgreich betroffenen Kunden helfen und die Sparkasse überzeugen, dass sie an ihrer Kündigung nicht festhält und die Verträge bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit fortführt. Gerne können wir für betroffene Kunden prüfen, ob entweder in der Vertragsurkunde selber, oder in späteren Auskünften der Sparkasse, z.B. in Jahresübersichten, Vertragsauskünften, Kontoauszügen zu dem Sparvertrag eine Laufzeit genannt wurde.