In der vergangenen Zeit wurden vermehrt strafrechtliche Ermittlungsverfahren seitens des Hauptzollamtes Koblenz gegen jene Personen eingeleitet, die sich in der Region einer Vermittlungsagentur von europäischen Haushaltshilfen bzw. Seniorenbetreuerinnen anvertraut hatten.
Modell der Vermittlungsagentur war es, dass ein entsprechender Kunde, so beispielsweise ein Familienangehöriger, der sich der Unterstützung eines hilfsbedürftigen, weiteren Familienmitglieds angenommen hatte, einen Vermittlungsvertrag unterschrieb und jenem sodann in regelmäßigen Abständen Haushaltshilfen bzw. Seniorenbetreuerinnen durch die Agentur vermittelt und bei der betroffenen Person eingesetzt wurden.
Für jede erfolgreiche Vermittlung sowie Betreuung wurde ein gewisser Betrag an die Vermittlungsagentur gezahlt.
Seitens des Hauptzollamtes Koblenz führen jene Fälle vermehrt zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, da der Verdacht besteht, dass die eingesetzten Hilfskräfte als Scheinselbstständige also als Arbeitnehmer und nicht als selbstständige Dienstleister einzustufen seien. Diese Einschätzung führt dazu, dass diejenigen Personen, die den Vertrag zur Vermittlung unterschrieben haben, als Arbeitgeber angesehen werden bzw. jenen vorgeworfen wird, dass diese nicht die entsprechenden Sozialabgaben sowie Lohnsteuern entrichtet hätten.
Bereits mehrfach konnten diese Vorwürfe jedoch erfolgreich abgewe hrt und die Ermittlungsverfahren zu einer Einstellung gebracht werden. Sollten auch Sie sich mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sehen, so bieten wir einen kompetenten Beistand im strafrechtlichen Verfahren, um Sie erfolgreich zu verteidigen.