Der Vorstand des Deutschen Strafverteidiger Verbands (DSV) e. V. hat Herrn Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg, Fachanwalt für Steuerrecht und für Strafrecht, aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse die Titel

  • Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV e. V.) und
  • Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

verliehen.

Neben den besonderen theoretischen Kenntnissen wird für die Vergabe der Zertifizierung als „Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV)“ eine beratende oder gerichtliche Vertretung in einer Vielzahl von steuerstrafrechtlichen Verfahren verlangt.

Für die Vergabe der Zertifizierung als „Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV)“ wird eine gehäufte Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren verlangt. Als Wirtschaftsstrafsache in diesem Sinne zählen u.a. - Delikte gegen den Wettbewerb, gegen die staatliche Wirtschaftslenkung, Insolvenzdelikte, Gesellschaftsrechtliche Bilanz-, Prüfungs- und Falschangabedelikte, Kapitalmarktbetrug, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, illegale Arbeitnehmerüberlassung, Schwarzarbeit und Geldwäsche.