Aktuelles
- Details
Trier, August 2024 – Das Landgericht Trier hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Sparkasse Trier dazu verurteilt, Zinsen für Prämiensparverträge neu zu berechnen. Die Entscheidung betrifft Prämiensparverträge aus den 90er Jahren bis ca. 2010, bei denen die Zinsanpassungsklauseln für unwirksam erklärt wurden. Die Sparkasse Trier muss den betroffenen Sparern nun Nachzahlungen leisten.
- Details
Der Bundesfinanzhof hat am 12.07.2023 entschieden, dass eine pauschale Besteuerung von Berufskraftfahrern, die sowohl in Luxemburg als auch in Deutschland innerhalb eines Tages ihre Fahrten tätigen nicht rechtens ist.
Nach der derzeit gültigen Zusatzvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen (Konsultationsvereinbarung) zwischen Luxemburg und Deutschland werden Berufskraftfahrer, Lokomotivführer sowie Begleitpersonal, wenn diese an einem Tag in beiden Staaten tätig sind, pauschal zu 50 % in Luxemburg und 50 % in Deutschland besteuert.
Seitens der Kanzlei Haufs-Brusberg und Kollegen wurde ein Busfahrer, der in den streitgegenständlichen Jahren überwiegend in Luxemburg tätig war, vertreten. Aufgrund vorgenannter Vereinbarung erfolgte seitens des deutschen Finanzamtes eine hälftige Besteuerung in Luxemburg und Deutschland, wodurch sich der Kläger benachteiligt sah.
- Details
Der Vorstand des Deutschen Strafverteidiger Verbands (DSV) e. V. hat Herrn Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg, Fachanwalt für Steuerrecht und für Strafrecht, aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse die Titel
- Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV e. V.) und
- Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
verliehen.
- Details
Im Jahr 2022 wurde Herrn Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg seitens der Rechtsanwaltskammer Koblenz der Fachanwalt für Strafrecht sowie der Fachanwalt für Steuerrecht verliehen.
- Details
Das Landgericht Trier hat am 26.10.2022 entschieden, dass die Sparkasse Trier zwei Prämiensparverträge einer Sparerin nicht zum 31.05.2022 kündigen durfte und die Verträge bis zum Ablauf des 25. Sparjahres fortgeführt werden müssen, wenn die Sparerin nicht vorher ihrerseits kündigt.
- Details
Das Amtsgericht Trier hat am 29.07.2022 entschieden, dass die Sparkasse Trier zwei Prämiensparverträge eines Ehepaares nicht zum 31.05.2022 kündigen durfte und die Verträge bis zum Ablauf des 25. Sparjahres fortgeführt werden müssen, wenn die Sparer nicht vorher ihrerseits kündigen.