Der Mietspiegel der Stadt Trier gibt nach § 558 c BGB eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Komune und von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.
Der zum 01.07.2018 aktualisierte Mietspiegel basiert auf dem Trierer Mietspiegel von 2016, der anhand des vom statistischen Bundesamtes ermittelten Verbraucherpreis-Index für Deutschland gemäß § 558 d Abs. 2 BGB fortgeschrieben wurde.
Der Ausgangsmietspiegel von 2016 beruht dabei auf einer durchgeführten Repräsentativerhebung von über 1200 Mietdaten und wurde durch die Interessenverbände der Mieter und Vermieter sowie einem Stadtratsbeschluss als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558 d BGB anerkannt.
Durch die Aktualisierung des Mietspiegels ist gewährleistet, dass sich Vermieter und Mieter weiterhin an diesem orientieren können. Ein qualifizierter Mietspiegel muss nämlich nach § 558 d Abs. 2 BGB im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden, was damit erfolgt ist.
Gerne unterstützen wir Sie als Vermieter bei der Durchsetzung eines Mieterhöhungsverlangens bzw. als Mieter bei der Kontrolle, wenn Ihr Vermieter Sie mit einer Mieterhöhung konfrontiert.