Wir beraten und vertreten Sie bei sämtlichen familienrechtlichen Auseinandersetzungen. Gerade im Hinblick auf die stetig steigende Scheidungsrate hat das Eherecht eine zunehmend wichtige Bedeutung erlangt. Bei stetig steigenden Scheidungsraten ist nicht nur in der Krise eine anwaltliche Beratung erforderlich, sondern bereits viel früher.
Wir beraten Sie bereits vor der Eheschließung, welcher Güterstand für Sie empfehlenswert ist. Eine Möglichkeit bei einer Scheidung ohne Streit auseinanderzugehen ist der Abschluss eines Ehevertrages. Dieser regelt schon zu Beginn der Ehe wie eingebrachtes Vermögen, Hausrat, Rentenanwartschaften und der Zugewinn während der Ehe bei einer Trennung aufgeteilt werden sollen.
Welche individuellen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, zeigen wir Ihnen in einem Beratungsgespräch auf.
Wenn die Trennungsabsicht feststeht, beraten wir Sie vor und während der Trennung und geben Hinweise für konkrete Regelungen während des Getrenntlebens, wie zum Beispiel die Höhe des Unterhalts und Regelungen für die Nutzung der ehelichen Wohnung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Die bisher gemeinsamen Konten sollten getrennt und die gemeinsamen Schulden aufgeteilt werden. Wir beraten Sie umfassend zu Ihrer finanziellen Situation und überlassen nichts dem Zufall. Damit Ihre Scheidung nicht zu einem Rosenkrieg wird beraten wir Sie bei einer streitigen Ehescheidung über Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Ansprüche und sichern die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit, z. B. durch Eheverträge oder Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, falls erforderlich auch durch einstweilige Sicherungsmaßnahmen. Wenn Sie sich mit Ihrem Partner einig sind, dass eine einverständliche Scheidung erfolgen soll, beraten wir Sie hinsichtlich der Voraussetzungen und einer kostengünstigen Durchführung.
Benötigen Sie für sich und die gemeinsamen Kinder Unterhalt, berechnen wir dessen Höhe und setzen auch diese Ansprüche – notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung – durch. Werden Sie auf Unterhaltszahlung in Anspruch genommen, klären wir die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche.
Wir beraten Sie auch über sinnvolle rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, wenn Sie eine nichteheliche Lebensgemeinschaft oder eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingehen wollen oder die Gemeinschaft bereits begründet haben. Im Krisenfall und bei einer Trennung vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen außergerichtlich und gerichtlich.
Auch zum Adoptionsrecht finden Sie bei uns optimale Beratung. Viele Paare träumen vom gemeinsamen Kinderglück und können keine leiblichen Kinder bekommen. Andere wiederum bringen ein leibliches Kind in eine neue Ehe mit und haben den Wunsch der sog. Stiefkindadoption.
Wir beraten Sie sowohl hinsichtlich der Adoption eines Kindes als auch zur Adoption eines Erwachsenen. Bereits im Vorfeld zeigen wir Ihnen auf, welche Voraussetzungen für eine Adoption gegeben sein müssen oder klären Sie über die Folgen einer Adoption auf. Wir helfen Ihnen, wenn Probleme entstehen und vertreten Sie darüber hinaus gerne im Adoptionsverfahren.
Im Familienrecht berät Sie Rechtsanwalt Haufs-Brusberg.