Das Mietrecht legt die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern fest. Vielfältige gesetzliche Regelungen, die sich zudem schnell ändern, sowie eine bis ins Detail reichende Rechtsprechung, die nicht immer frei von Überraschungen ist, bergen Fallstricke, die man durch rechtzeitige anwaltliche Beratung umgehen kann.
Die Klärung mietrechtlicher Fragen im Wohnraum- und Gewerbemietrecht gehört seit vielen Jahren zu unseren Arbeitsschwerpunkten. Unsere Dienstleistungen reichen von der allgemeinen Beratung bis zur Vertragsgestaltung, Prüfung der Zulässigkeit und Gültigkeit von Klauseln in Mietverträgen, Prüfung der Zulässigkeit und Form von Mieterhöhungen, Mietanpassungen und Nebenkostenerhöhungen. Wir unterstützen bei der Durchsetzung von Schönheitsreparaturen, der Geltendmachung von Mietschulden oder Schadenersatzansprüchen aus Mietverträgen bis hin zur Kündigung von Mietverträgen und Durchführung von Räumungsklagen.
Wir übernehmen für Sie den außergerichtlichen Schriftwechsel, die Vertretung bei Vertragsverhandlungen oder Konfliktgesprächen bis hin zur prozessualen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen außergerichtlich und vor Gericht bis hin zur Vollstreckung.
Neben allen mietrechtlichen Fragen beraten wir Sie auch in Fragen des Erwerbs und der Übertragung von Immobilien.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin in unserer Kanzlei, damit wir über Ihren Fall ausführlich sprechen können und Sie anschließend über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten beraten können. Gerne übernehmen wir auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern Sie rechtsschutzversichert sind.
Im Miet- und WEG-Recht wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Burg .