Das Presserecht erfasst sämtliche Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit Wort- und Bildberichterstattungen stellen. Beratung und Vertretung erhalten Sie von uns in allen Fragen von Fotorechten, Bildnisschutz, Namens- und Verlagsrechten. Wir übernehmen sowohl die Abwehr als auch die Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadenersatz-, sowie Schmerzensgeldansprüchen. Zudem entwerfen wir mit Ihnen zusammen Gegendarstellungen, Richtigstellungen und Widerrufe und sorgen für deren Veröffentlichung.
Im Presserecht berät Sie Rechtsanwalt Burg.