Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrungen im Bereich Reiserecht und bietet Ihnen Hilfe wenn Sie meinen, im Urlaub auf irgendeine Weise geschädigt worden zu sein. Denn gerade im lang ersehnten Urlaub ist es besonders ärgerlich, wenn der Flug gestrichen oder annulliert wird bzw. Verspätung hat oder das Hotel nicht den Erwartungen entspricht, gar erhebliche Mängel aufweist.
Bei Reisemängeln kommt die sog. Frankfurter Tabelle zum Einsatz. Diese bietet Anhaltspunkte für die Minderung des Reisepreises. Aber Achtung! Grundsätzlich müssen Schadenersatzansprüche wegen Reisemängeln innerhalb eines Monats geltend gemacht werden. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher besonders wichtig.
Bei großer Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung können Fluggäste nach der Fluggastrechteverordnung (EU-VO Nr. 261/2004) je nach Einzelfall Ausgleich und Entschädigung von der Fluglinie verlangen.
Oft kommt es zudem vor, dass das Reisegepäck beschädigt wurde. Bei Verlust, Beschädigung und Zerstörung von Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen bis zu einer gesetzlich festgelegten Haftungshöchstgrenze nach dem Montrealer Übereinkommen.
Die Ansprüche sind aber möglichst frühzeitig dem Luftfahrtunternehmen anzuzeigen. Denn auch diesbezüglich gibt es Fristen, die Sie unbedingt einhalten sollten. Für Beschädigungen am Reisegepäck gibt es eine Ausschlussfrist von 7 Tagen. Liegt hingegen eine Gepäckverspätung vor, so beträgt die Anzeigefrist 21 Tage, gerechnet ab Erhalt des Reisegepäcks.
Die wichtigsten Themen im Bereich „Reiserecht“ sind: Reisegepäckverlust, Minderung des Reisepreises, Pauschalreise, Flugverspätungen, Flugausfall, Reisevertrag, Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung (EU-VO Nr. 261/2004), Montrealer Übereinkommen und Frankfurter Tabelle.
Im Reiserecht berät Sie Rechtsanwalt Burg.