Bei einer Scheidung der Eheleute stellen sich eine Vielzahl von Problemen, die es zu lösen gilt:
Es geht zunächst um den Unterhalt für die Frau und die Kinder. Der Unterhalt der Frau hängt neben dem Einkommen des Mannes auch ab, vom Alter der Kinder und der eigenen Erwerbsmöglichkeit der Frau. Der Kindesunterhalt wird in der Regel ermittelt nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Maßgebend ist das Einkommen des Mannes, sowie das Alter der Kinder.
Weiter ist zu regeln, die Aufteilung des während der Ehe entstandenen Vermögens, dem sogenannten Zugewinn. Hier muss z.B. der Wert einer Immobilie ermittelt werden, die während der Ehe von den Beteiligten gebaut wurde. Auch Konten aller Art sind aufzuteilen, ebenso Lebensversicherungen.
Ebenfalls aufgeteilt werden, die während der Ehe jeweils erworbenen Rentenanwartschaften. Hierbei werden sowohl die gesetzlichen Rentenanwartschaften, aber auch private Rentenversicherungen aufgeteilt.
Weiter ist zu regeln die Aufteilung des Hausrates, also des Mobiliars der Eheleute.
Auch hat eine Scheidung erbrechtliche Konsequenzen, da die Frau nach der Scheidung als Erbin wegfällt.
Im Scheidungsrecht berät Sie Rechtsanwalt Haufs-Brusberg.