Zu unseren Mandanten zählen Einzelpersonen, Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen sowohl aus Deutschland wie auch aus Luxemburg.
Gerne unterstützen wir Steuerberater in schwierigen steuerrechtlichen Problemen bereits im Einspruchsverfahren, aber auch vor den Finanzgerichten.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Klärung von einkommen- und umsatzsteuerrechtlichen Problemen, bei Selbstanzeigen und Berichtigungen, bei Betriebsprüfungen, bei der Gestaltung zur Vermeidung von erbschaft- und schenkungsteuerlichen Belastungen – auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (Internationales Steuerrecht, z.B. DBA Luxemburg) – im Erbschaftsteuerrecht, bei der steueroptimierten Gestaltung Ihres Unternehmens (Gründung, Umwandlung und Unternehmensnachfolge) und in Fragen der Steuerberaterhaftung.
Hierbei werden Steuergestaltungen insbesondere im Bereich der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung von Einzelpersonen wie von Personen- und Kapitalgesellschaften, oft zusammen mit dem Steuerberater, entwickelt, durchgesetzt und – bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen – auf ihre weitere Brauchbarkeit überprüft.
Wir führen kompetent Einspruchsverfahren, beraten Sie zu allen Fragen der Existenzgründung, der Geschäftsführerhaftung, der Gesellschaftsgründung, des Unternehmenskaufs und der damit verbundenen Vertragsgestaltungen.
Die rechtzeitige anwaltliche Begleitung in Außenprüfungen ist oftmals angezeigt, um vorzeitigen steuerrechtlichen Festlegungen der Finanzämter entgegenzuwirken und auf die Einhaltung der Rechte des Steuerpflichtigen zu pochen.
Zudem beraten wir Sie wenn Ihnen die Steuerfahndung Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung vorwirft und stehen in allen Fragen zum Steuerstrafrecht zur Verfügung. In Steuerfahndungsangelegenheiten gilt dieses Angebot praktisch „Tag und Nacht“, weil die Zugriffe von Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und Zoll sich beständig intensivieren. Letzteres ist insbesondere im Bereich der Arbeitgeberhaftung für Beiträge zur Sozialversicherung und der Bundesagentur für Arbeit festzustellen.
Im Steuerstrafrecht und im Steuerordnungswidrigkeitenrecht im Sinne der Abgabenordnung wie der Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen im Sinne des Strafgesetzbuches ist meist ein schnelles und aktives Handeln geboten. Wir raten Ihnen so früh wie möglich unsere anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Steuerstrafrecht ist ein besonders geregelter Teil des allgemeinen Strafrechtes und großteils in der Abgabenordnung geregelt. Steuerstrafrecht ist immer dann einschlägig, wenn der Steuerpflichtige unrichtige, unvollständige oder keine Angaben zu steuerpflichtigen Vorgängen wider besseren Wissens gemacht hat. Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts ist es unabdingbar, frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Insbesondere im Bereich des Steuerstrafrechtes können wir von Ihnen durch eine frühzeitige Beratung erheblichen – auch finanziellen – Schaden abwenden. Jeder, der seine Steuererklärung einmal gemacht hat, weiß, wie komplex die Thematik ist und wie schnell sich ungewollte Fehler einschleichen können. Aufgrund der umfangreichen Steuergesetzgebung ist es für den Unkundigen kaum möglich, alle Eventualitäten zu überschauen. Sollte Ihnen daher in der Vergangenheit ein ungewollter Fehler unterlaufen sein, so werde ich Sie im Bereich des Strafrechts gerne umfassend verteidigen. Denn wenn die Steuergesetzgebung nur für den Experten zu durchschauen ist, so gilt auch für diesen Bereich, dass eine effektive Strafverteidigung im steuerrechtlichen und abgaberechtlichen Bereich nur mit intimen Kenntnissen der Materie erfolgreich sein kann.
In sämtlichen Fragen zum Steuer- und Steuerstrafrecht wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg.