Wenn man an das Strafrecht denkt, so fallen einem meist die letzten spektakulären Fälle aus den Medien wie Mord, Totschlag, Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Hehlerei, Bandenkriminalität, Drogendelikte (BTM) und Steuerhinterziehung ein.
Das Tagesgeschäft eines Strafverteidigers bilden jedoch stattdessen die vermeintlich banalen strafrechtlichen Probleme, die sich aber dramatisch entwickeln und gravierende Folgen nach sich ziehen können. So wissen die wenigsten, dass man nach einem strafrechtlich relevanten Fahren unter Alkoholeinfluss die Fahrerlaubnis verliert und nicht „nur“ ein Fahrverbot auferlegt bekommt. Weiterhin ist vielen nicht bewusst, dass sie die Fahrerlaubnis dann auch nicht automatisch wieder zurückerhalten und unter welchen Voraussetzungen eine Blutentnahme erfolgen darf. Oder, dass das Wegfahren nach einem unbeabsichtigtem Parkrempler eine Unfallflucht und damit eine Straftat darstellt, durch die man ebenfalls den Führerschein verlieren kann.
Wir beraten Sie hinsichtlich des korrekten Verhaltens, wenn die Polizei Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren vorlädt, wenn eine Hausdurchsuchung bei Ihnen droht oder gar bereits durchgeführt wurde, wenn ein Angehöriger oder Freund vorläufig festgenommen oder verhaftet wurde. Wir unterstützen Sie bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren beim Umgang mit Polizei und der Staatsanwaltschaft, sowie im späteren Strafverfahren und bei einer Haftprüfung bzw. Haftbeschwerde.
Neben dem Erwachsenenstrafrecht beraten und vertreten wir auch straffällig gewordene Jugendliche und weisen diese auf die Besonderheiten und Vorteile des Jugendstrafrechts hin.
Weiterhin sind wir für unsere Mandanten auch in Randgebieten des Strafrechts tätig in denen nicht nur das Standardrepertoire eines Strafrechtlers gefordert wird, sondern ergänzende Kenntnisse erforderlich sind. So beraten und vertreten wir Sie ebenfalls in Fällen von Wirtschaftskriminalität, im Umweltstrafrecht, Computerstrafrecht, Steuerstrafrecht und in Fällen von Produkthaftung.
In allen strafrechtlichen Fällen gilt der Grundsatz, dass Sie als Beschuldigter ein Schweigerecht und ein Recht auf Hinzuziehung eines Anwalts haben. Nutzen Sie es! Machen Sie hiervon Gebrauch! Und kontaktieren Sie uns, bevor Sie gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Aussage machen. Nur durch einen Anwalt erhalten Sie Akteneinsicht und damit alle Informationen, was genau Ihnen zur Last gelegt wird und welche Beweise gegebenenfalls vorliegen. Dann helfen wir Ihnen durch die prozessualen Tücken unseres Strafrechts sowie des Strafprozessrechts.
Im Strafrecht vertritt und berät Sie Rechtsanwalt Haufs-Brusberg.