Vertragsrechtliche Fragen treten sowohl in privaten als auch in geschäftlichen Bereichen auf. Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Gestaltung oder der Überprüfung eines Vertrages stellen.
Zu unserer Tätigkeit im Vertragsrechts gehören die Gestaltung und Überprüfung von AGB`s, Garantien, Kündigungen und Anfechtungen von diversen Vertragsarten und Widerrufserklärungen gegenüber Verbrauchern.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatz-, Nacherfüllungs- Rücktritts- und Minderungsansprüchen im Kaufvertragsrecht, Mietvertragsrecht, Werkvertragsrecht (Handwerker, Renovierung, Reparatur), Reisevertragsrecht und Arbeitsrecht.
Im Kaufrecht beraten und vertreten wir sowohl Käufer als auch Verkäufer bei Fragen wie zum Beispiel Umtausch, Rückgabe, Reklamation und Reparatur. Das Kaufrecht spielt in unserem Alltag eine große Rolle. Es regelt alle Fragen im Zusammenhang mit Kaufverträgen, vor allem die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel und die Möglichkeiten des Käufers sich von dem Kaufvertrag wieder zu lösen.
Fast täglich schließen wir Kaufverträge ab. Mit Abschluss des Kaufvertrages können aber auch viele Probleme auftreten. Haben Sie etwas gekauft oder verkauft und sind nun mit der Leistung unzufrieden? Sie fragen sich, ob der Kaufvertrag wirksam ist oder haben eine mangelhafte Sache gekauft? Sie sind sich unsicher welche Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag hervorgehen?
Wir beraten Sie gerne schon im Rahmen der Vertragsverhandlungen und beim Abschluss eines Kaufvertrages. Ebenso helfen wir Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen und unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Im Vertrags- und Kaufrecht berät Sie Rechtsanwalt Burg.